Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung

Bundesweiter Fullservice Lohn- und Gehaltsabrechnung

Warum ist eine korrekte Personalabrechnung so wichtig für Ihr Unternehmen?

Ihre Mitarbeiter wissen eine stimmige und pünktliche Lohnabrechnung zu schätzen – man schafft Bindung und Vertrauen.

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein hochsensibles, sich ständig erneuerndes Tätigkeitsfeld. Sind Sie über die stetigen Änderungen in diesem Bereich informiert? Die Personalabrechnung ist mit Ihren Fallstricken im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht eine nicht zu unterschätzende Aufgabe.

Wir sind immer auf dem neuesten Stand, wenn es darum geht, Verordnungen, Richtlinien und Gesetze zu beachten und für Sie anzuwenden. Dabei dient der aktuellen Berechnung der Löhne ein Programmpaket, in welches sofort die Änderungen online eingearbeitet werden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, um professionell die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung zu erstellen.

Von der ersten Überlegung an, zu welchen Konditionen Sie einen Mitarbeiter einstellen, bis hin zur letzten Bescheinigung, erstellen wir für Sie alle Berechnungen, Auswertungen und Belege korrekt und pünktlich.

Unsere umfassenden Leistungen:

  • Firmen- und Mitarbeiterstammdaten erfassen
  • Monatliche Datenerfassung, Änderungen, Neueintritte oder Austritte
  • Terminunabhängige Rück- oder Korrekturabrechnungen
  • Erstellen und kuvertieren der monatlichen Mitarbeiterabrechnungen
  • Erstellen sämtlicher monatlicher Meldungen und Auswertungen an die Sozialversicherungsträger
  • Digitale Übermittlung der Beitragsnachweise und der Sozialversicherungsmeldungen an die Krankenkassen
  • Zusammenstellung der notwendigen Daten für die Lohnsteuer-Anmeldung
  • Digitale Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen an die Finanzämter
  • Verwalten von Fehlzeiten, Urlaubs- und Krankentagen
  • Erstattungsanträge für die Lohnfortzahlung
  • Vorbereitung Zahlungsverkehr und Terminüberwachung
  • Meldungen zur Berufsgenossenschaft
  • Erstellung von Verdienstbescheinigungen
  • Brutto-Nettohochrechnungen bzw. Vorarbeiten zu Gehaltsverhandlungen
  • Erstellung der Listen zur Finanzbuchhaltung
  • Kontenabstimmung mit den Krankenkassen und dem Finanzamt
  • Betreuung von Prüfungen der Sozialversicherungsträger
  • Ordnungsgemäße Archivierung

*) Wir arbeiten ausschließlich nach den Bestimmungen des § 6 Nr. 3,4 des Steuerberatungsgesetzes! Steuer- und Rechtsberatung nehmen wir nicht vor.

 

Kontakt und Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung